Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Sämtliche Verkäufe, sonstige Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Sie sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart. Abweichende Klauseln, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir abweichenden Klauseln des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer und sind im Fall der beabsichtigten oder tatsächlichen Lieferung grundsätzlich gegenüber dem § 310 Abs. BGB bezeichneten Personenkreis freibleibend. Alle Preise verstehen sich ab Versandplatz Stockelsdorf zuzüglich Verpackungskosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tage der Lieferung.

3. Lieferung und Versand
Alle Sendungen, auch bei frachtfreier Lieferung, reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers und auf dem uns günstigst erscheinenden Weg. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung verbindlich. Uns bleibt das Recht einer der Geschäftsart angemessenen Nachfristsetzung vorbehalten, soweit wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unseres Willens- und Einflußbereiches liegen, gehindert werden. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Verzögert sich der Versand infolge solcher Umstände, die außerhalb unseres Willens- oder Einflußbereiches liegen oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4. Zahlung
Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen aus Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Rechnungen für sonstige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Verzugszinsen oder sonstige Schäden in gesetzlich begründeter oder weitergehend konkret nachzuweisender Höhe in Rechnung zu stellen; mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

5. Sicherung, insbesondere Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware steht unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:

a. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller künftig anstehenden Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen Geschäftsverbindungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

b. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und hat diese auf eigene Kosten zu versichern.

c. Ein Eigentumserwerb des Käufers oder von ihm beauftragter Dritter im Falle der Be- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen und erfolgt stets für uns. Bei Verbindung mit anderen als den in unserem Eigentum stehenden Waren gebührt uns das Miteigentum an der neugeschaffenen Sache gemäß § 947 Abs. 1 BGB. Im Falle der Verarbeitung gem. § 950 BGB unserer Waren gelten wir als Hersteller im Sinne dieser Vorschrift.

d. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur und insoweit berechtigt, als diese in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung erfolgt. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind dem Käufer untersagt; etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen und unsere Rechte zu wahren.

e. Für den Fall des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, tritt der Käufer schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen nebst Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche aus sämtlichen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bis mindestens zur Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, es sei denn, er stellt seine Zahlungen ein oder wir widerrufen diese Einziehungsermächtigung. Der Käufer hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

f. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist die gesamte Restforderung sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Herausgabe des Vorbehaltsgutes zu verlangen und dies beim Käufer abzuholen, ohne deswegen zuvor vom Vertrag zurückzutreten.

g. Wir verpflichten uns zur Freigabe abgetretener Forderungen nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigen und aus bereits gezahlten Lieferungen herrühren.

6. Mängel
Gewährleistungsansprüche des Käufers gehen, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs an, nach 12 Monaten unter. Mängelansprüche ausgeschlossen. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen der Ware, insbesondere solche der Farbabweichung, begründen uns gegenüber keine Gewährleistungspflicht. Zur Einhaltung seiner Gewährleistungsrechte muß der Käufer Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes bei uns schriftlich anzeigen. Beanstandungen wegen nicht offensichtlicher Mängel muß der Käufer uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen. Im Falle des Barverkaufs, ist der Zahlungsbeleg bei Inanspruchnahme unserer Gewährleistung mit vorzulegen. Unsere Gewährleistungspflicht umfaßt nicht normale Verschleißerscheinungen und entfällt im Falle unsachgemäßer Behandlung und unsachgemäßer Instandhaltung durch den Käufer. Zur Nachbesserung hat der Käufer uns die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Danach leben die weitergehenden Rechte des Käufers gem. §§ 459 ff BGB, wie Wandlung oder Minderung, wieder auf. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers können nicht ohne unsere Zustimmung auf Dritte übertragen werden. Für Verbraucherverträge gem. §§ 474 ff. BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Produkthaftung
Für Fehler an unseren Liefergegenständen haften wir dem Käufer gegenüber ausschließlich gem. Ziffer 6 dieser allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Stockelsdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lübeck, wenn der Käufer zu dem in § 310 Abs. 1 BGB bezeichneten Personenkreis gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

9. Nebenbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen soll davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.

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